Erklärung zur Anwendung der Kirchenglocken der reformierten Kirche Glattfelden

Der Einsatz der Kirchenglocken der reformierten Kirche Glattfelden wird von zwei Behörden bestimmt.

Den grösseren Anteil hat dabei das sogenannte «politische» oder «bürgerliche» Geläut, das die Kirche im Auftrag der politischen Gemeinde Glattfelden durchführt. Dazu gehören:
– Der Zeitschlag (Viertelstunden- und Stundenschlag) während des Tages;
– Spezielle Geläute um 11, 16 und 19 Uhr;
– Das Ein- und Ausläuten von Feiertagen (am Vortag und am Feiertag um 19 Uhr);
– Geläute im Zusammenhang mit Beisetzungen und Abdankungen.

Gemäss der am 7.11.2022 überarbeiteten Läutordnung der politischen Gemeinde pausiert der Zeitschlag in der Nacht von 22.01 bis 06.59 Uhr. Das heisst, dass um 22.00 Uhr der letzte Stundenschlag ertönt, dann Nachtruhe herrscht und um 7.00 Uhr der Stundenschlag wieder aufgenommen wird.

Im Auftrag der reformierten Kirche läuten die Glocken zu folgenden Anlässen:
– Ein- und Ausläuten von Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen;
– Hochzeiten (Einläuten);
– Sonstiger Einsatz zu speziellen Anlässen.